Reiseunterstützung

Reisende mit eingeschränkter Mobilität

  • Wenn Ihre Mobilität eingeschränkt ist oder Sie auf Reisen besondere Unterstützung benötigen, informieren Sie die Fluggesellschaft oder das Reisebüro, wenn Sie ein Flugticket buchen.
  • Wenn Sie die gewünschte Dienstleistung bei der ausgewählten Fluggesellschaft erbracht haben, wenden Sie sich bei Ankunft an unserem Flughafen an den Mitarbeiter am Registrierungsschalter der ausgewählten Fluggesellschaft oder am Schalter am Informationsschalter. Unsere Mitarbeiter begleiten Sie vom Check-in-Schalter zum Gate, warten beim Verlassen des Flugzeugs auf Sie und unterstützen Sie bei allen notwendigen Abläufen.
  • Der Transport mit einem batteriebetriebenen Rollstuhl ist nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft in Abhängigkeit vom Batterietyp und gemäß den Vorschriften für den Transport gefährlicher Gegenstände innerhalb von Flugzeugen möglich, über die Sie von der ausgewählten Fluggesellschaft informiert werden.

Unbegleitete Minderjährige

Die meisten Fluggesellschaften ermöglichen das Reisen von unbegleiteten Minderjährigen (Unaccompanied Minor - UM). Die Altersbeschränkungen unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft und der Tatsache, ob der Flug im internationalen oder interkontinentalen Flugverkehr durchgeführt wird. Sie erhalten genaue Informationen zu Altersbeschränkungen, Transportbedingungen und Preisliste bei der ausgewählten Fluggesellschaft.

Haustiere

Wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen, müssen Sie die ausgewählte Fluggesellschaft bei der Buchung oder beim Kauf eines Flugtickets informieren. In Abhängigkeit von dem Gewicht des Tieres und den Vorschriften der Fluggesellschaft können Haustiere in einer Passagierkabine oder einem Gepäckträger in einem dafür vorgeschriebenen Träger oder Käfig untergebracht werden. Für Begleithunde, die behinderte Personen begleiten, gelten besondere Transportvorschriften. Für alle Details wenden Sie sich bitte an die ausgewählte Fluggesellschaft.